Fachausbildung im
Herkunftsland
Sie haben in Ihrem Heimatland eine Ausbildung als Pflegekraft erfolgreich absolviert.
Nachweis des Feststellungsbescheid
Ihr Berufsabschluss wurde vom zuständigen „Landesamt für Jugend, Familie und Soziales“ in Lüneburg geprüft und Ihnen liegt somit ein sog. Feststellungsbescheid vor.
Deutschkenntnisse (Niveau B2)
Sie können zu Beginn des Kurses deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nachweisen.
Sie benötigen einen Computer mit Internetzugang, ein Headset oder alternativ Lautsprecher und Mikrofon. Eine funktionierende Kamera ist zwingend erforderlich, um Ihre Anwesenheit während der Kurse bestätigen zu können.